Arbeitsrecht


Sie haben eine Abmahnung oder gar eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten oder es wurde Ihnen im Rahmen einer Restrukturierung ein Aufhebungsvertrag angeboten?

Das Arbeitsrecht ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten von enormer Bedeutung und daher seit vielen Jahren ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei.

Das fängt an bei der Unterstützung der Unternehmen in alltäglichen arbeitsrechtlichen Fragen bis hin zur Kündigungsschutzklage. Hier ist bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung Eile geboten: die Klage ist spätestens 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung einzulegen.

 


Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

 

Andreas Gerhard

Rechtsanwalt

Tätigkeitsschwerpunkte:
Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Versicherungsrecht


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