WENN ZWEI SICH STREITEN… FREUT SICH DER ANWALT


Ja und Nein.

Ja, weil wir uns gern für unsere Mandanten engagieren und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

Nein, weil es unser Interesse ist, Streit und Prozesse zu verhindern. Dazu müssen Sie uns aber rechtzeitig hinzuziehen, denn ganz gleich, ob außergerichtlich oder vor Gericht.

Eine gütliche Einigung ist einer Auseinandersetzung vor Gericht stets vorzuziehen. Wir räumen dafür den Weg frei. Ihr Erfolg, Ihr Vorankommen, ist letztlich auch unser Erfolg, denn nur der zufriedene Mandant beauftragt uns erneut.

Bitte informieren Sie sich auf den nachstehenden Seiten über unsere Tätigkeit und insbesondere auch über die entstehenden Kosten. Anwälte sind nicht teuer, sondern preiswert, indem Sie durch eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten dazu beitragen, dass unnötige Kosten vermieden werden.

Deshalb: Gehen Sie so früh wie möglich zum Anwalt! Frühe Beratung hilft, überflüssige Prozesse zu vermeiden und unvermeidbare Prozesse zu gewinnen.